Das Konstruktionsbüro Torsten Gnusche ist die richtige Adresse für Rauchwarnmelder in Lübeck. Die Experten für Feuerlöschanlagen, Brandschutzausrüstungen und Rauchmelder in Lübeck sind bei allen Fragen rund um die Sicherheit vor Feuer die richtigen Ansprechpartner. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die frühzeitige Warnung vor Rauch und Feuer gewachsen – deshalb haben inzwischen alle deutschen Länder in ihren Bauordnungen den Einbau von Rauchwarnmeldern vorgeschrieben. Beim Einbau und der Wartung gibt es viele Einzelheiten zu bedenken.
Unter den Begriffen Rauchwarnmelder oder Rauchmelder in Lübeck kann sich wohl jeder ungefähr etwas vorstellen, aber es gibt einen feinen Unterschied. Prinzipiell sollten wir deshalb zunächst den Unterschied zwischen einem Rauchwarnmelder und einem Rauchmelder klären. Umgangssprachlich werden die Begriffe Brandmelder, Rauchwarnmelder und Rauchmelder in Lübeck als Synonyme verwendet, aber es handelt sich hierbei keinesfalls um die gleichen Geräte.
Der Rauchwarnmelder wird größtenteils in privaten Wohnräumen eingesetzt. Er ist ein eigenständiges Gerät, das selbstständig einen Alarm auslöst. Ein interessanter Aspekt dabei ist, dass man einen Rauchwarnmelder in Lübeck auch mit dem WLAN verbinden kann. So wird ein Rauchwarnmelder Teil des SmartHome-Konzepts – das ganze Haus bzw. die eigene Wohnung lässt sich komplett über das Handy kontrollieren. Auch wenn man sich nicht zuhause aufhält, bekommt man ein Signal aufs Handy gesendet, dass Rauch in der Wohnung erfasst wurde.
Ein Rauchmelder dagegen ist Teil einer in der Regel komplexen Brandmeldeanlage. Der Rauchmelder ist über ein Kabel mit der Zentrale verbunden. Im Alarmfall werden vorher definierte Schritte wie zum Beispiel die Aktivierung einer Rauchableiteinrichtung und Informationen an die Feuerwehr ausgelöst. Das kann auch ein allgemeiner Alarm oder Ähnliches sein. Als Brandmelder oder Feuermelder dagegen bezeichnet man die bekannten technischen Anlagen mit einem Knopf zum Auslösen eines Alarms und für die Verbindung mit der Feuerwehr. Es gibt auch Brandmelder, die automatisch einen Alarm auslösen.
Inzwischen ist der Einsatz von Rauchwarnmeldern in ganz Deutschland verpflichtend. Für Rauchwarnmelder in Lübeck gilt die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein. Für die technischen Einzelheiten gilt DIN 14676.
Rauchwarnmelder finden überwiegend im privaten Bereich Einsatz – also in Miet- und Eigentumswohnungen, in Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Diese unauffälligen Geräte sind Lebensretter. Wenn man einmal bedenkt, dass in Deutschland immer noch jedes Jahr bis zu 500 Menschen durch Brände ums Leben kommen, und wenn man zusätzlich bedenkt, dass sich 70 Prozent dieser Brände nachts ereignen, kann man sich vorstellen, wie wichtig eine Warnung gerade für schlafende Menschen ist. Der Rauch macht Menschen bewusstlos. Man stirbt meist nicht an Brandverletzungen, sondern an einer Rauchvergiftung. Das unüberhörbare Signal von Rauchwarnmeldern in Lübeck sorgt dafür, dass sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
In Deutschland dürfen nur optische Rauchwarnmelder eingesetzt werden. Wir vom Konstruktionsbüro Torsten Gnuschke Lübeck halten uns streng an die technischen Vorschriften, die für Rauchwarnmelder und Rauchmelder in Lübeck gelten. Rauchwarnmelder bemerken eine gefährliche Rauchentwicklung durch die leichte Veränderung eines in dem Gerät gemessenen Infrarotlichtstrahls. Durch den Einsatz von Lithium-Batterien sind Rauchwarnmelder in Lübeck bis zu 10 Jahre im Einsatz, bevor die Batterien ausgetauscht werden müssen.
Sie können in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installiert werden. In Küchen kommen Rauchwarnmelder in Lübeck nicht zum Einsatz, weil hier durch das Kochen immer wieder Rauch entsteht, der Fehlalarme auslösen würde. Wichtig ist, dass Rauchwarnmelder und Rauchmelder in Lübeck möglichst in der Mitte eines Raums an der Decke montiert werden. Der Abstand zu Wänden, Leuchten oder Dekorationsgegenständen sollte mindestens 50 Zentimeter betragen.
Wichtig ist, dass der komplette Fluchtweg abgedeckt ist. Genaue Hinweise über die vorgeschriebene Installation von Rauchwarnmeldern finden sich in der Landesbauordnung. Rauchwarnmelder in Lübeck müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird. Bei Mietwohnungen ist der Eigentümer verpflichtet, Rauchwarnmelder zu installieren. Die Mieter sind dann dafür zuständig, dass die Betriebsbereitschaft der Geräte stets gesichert ist. Hierfür sollten die Geräte von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Schleswig-Holstein war übrigens eines der ersten Länder, in denen die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt wurde – schon 2004. Die Nachrüstpflicht ist bereits 2010 ausgelaufen.
Bei den Kunden des Konstruktionsbüros Torsten Gnuschke Lübeck handelt es sich um Immobilienverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften. Diese sind aufgrund der gesetzlichen Rauchmelderpflicht besonders gefordert, die Bestimmungen einzuhalten. Auch Privatpersonen zählen zu unseren Kunden, die Brandmelder, Rauchmelder und Rauchwarnmelder nachfragen. Werften, der Schiffbau, Reedereien und Anlagenhersteller gehören zu meinen Kunden. Regionaler Schwerpunkt unserer Kundschaft ist die deutsche Ostseeküste und ganz Schleswig-Holstein. Wir haben auch viele Kunden in Hamburg.
Wir sind seit über 20 Jahren mit der Planung und Projektierung von Rauchmeldern und Rauchwarnmeldern befasst. Beim Konstruktionsbüro Torsten Gnuschke Lübeck arbeiten Experten für die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern. Und natürlich geben wir unseren Kunden auch Tipps und stehen ihnen mit Rat und Tat stets zur Verfügung. Wir verstehen unsere Arbeit als Dienst am Kunden und wir tun alles dafür, dass Menschen vor den Gefahren eines Brandes geschützt werden. Und diese Tätigkeit macht uns sehr viel Freude.
Das Interview führte Kai Kruel.
Wo finde ich einen Fachmann für Rauchwarnmelder in Lübeck? Welche Vorschriften gibt es für Rauchmelder? Torsten Gnuschke, Inhaber des Konstruktionsbüros Torsten Gnuschke Lübeck, beantwortete uns Fragen zu diesem wichtigen Thema.
Konstruktionsbüro Torsten Gnuschke in Lübeck
Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Bereichen der Brandschutz- und Sicherheitstechnik und bieten Ihnen u.a. folgende Dienste an:
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Zeichnungen per CAD (AutoCAD2012) sowie Dokumente aller Art mit Microsoft Word und Excel. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Denn durch engen Kundenkontakt wissen wir, worauf es ankommt.
Konstruktionsbüro Torsten Gnuschke
Romintenweg 16
23569 Lübeck
Telefon: +49 451 58 54 70 46
Telefax: +49 451 58 54 70 48
E-Mail: mail@torsten-gnuschke.de
Internet: www.torsten-gnuschke.de
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Fotos auf dieser Seite:
rcfotostock / Fotolia.com (Rauchwarnmelder meldet Brand)
Redaktion: Kai Kruel
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